Artikel 2
Durch diese Vereinbarung wird die Anlage zum Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Grenzübergänge auf der gemeinsamen Staatsgrenze vom 17. September 2005 insofern geändert, als aus dem Verzeichnis der Straßengrenzübergänge die Grenzübergänge Gmünd/Bleylebenstrasse – Ceské Velenice und Hardegg – Cížov entfernt werden.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2020
Gesetzesnummer
20004746
Dokumentnummer
NOR40077479
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