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Artikel 2 Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ägypten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.3.1985

Artikel 2

Die Vertragsparteien werden Gruppen- und Einzelreisen von Touristen aus ihrem Staatsgebiet in das Staatsgebiet der anderen Vertragspartei fördern. Sie werden auch bestrebt sein, Formalitäten im Zusammenhang mit Touristenreisen österreichischer Staatsbürger in die Arabische Republik Ägypten und ägyptischer Staatsbürger in die Republik Österreich zu erleichtern und zu vereinfachen.

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