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Artikel 29 Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Jugoslawien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.11.1923

Artikel 29

Artikel XXIX. Das gegenwärtige Übereinkommen tritt im Verhältnis der beiden vertragschließenden Staaten an die Stelle aller früheren einschlägigen Vereinbarungen.

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