Artikel 29
— Kapitel 6
Erneuerungen
Regel 29
Nichtamtliche Mitteilung über den Schutzablauf
Die Tatsache, dass die in Artikel 7 Absatz 3 des Protokolls genannte nichtamtliche Mitteilung nicht eingegangen ist, stellt keine Entschuldigung für die Nichteinhaltung einer Frist nach Regel 30 dar.
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2020
Gesetzesnummer
20011112
Dokumentnummer
NOR40222406
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