vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 29 HPÜ

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.4.1957

Artikel 29

Das vorliegende Übereinkommen tritt, hinsichtlich der Beziehungen zwischen den Staaten, die es ratifiziert haben, an Stelle des am 17. Juli 1905 im Haag unterzeichneten Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)