Artikel 28
Unterzeichnung des Vertrags
Dieser Vertrag liegt bis zum 31. Dezember 1997 zur Unterzeichnung durch jeden Mitgliedstaat der WIPO und durch die Europäische Gemeinschaft auf.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 28
Unterzeichnung des Vertrags
Dieser Vertrag liegt bis zum 31. Dezember 1997 zur Unterzeichnung durch jeden Mitgliedstaat der WIPO und durch die Europäische Gemeinschaft auf.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)