Das Abkommen ist auf Grund der österreichischen Note vom 31. März 1978 mit 29. Juni 1978 völkerrechtlich außer Kraft getreten und mit 19. März 1979 wieder in Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 119/1979).
Artikel 26
Das vorliegende Abkommen hat keinen Einfluß auf Rechte und Pflichten der Vertragschließenden Teile, die sich aus anderen von ihnen abgeschlossenen internationalen Verträgen und Abkommen ergeben.
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2019
Gesetzesnummer
10011445
Dokumentnummer
NOR40039174
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