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Artikel 25 Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.2.2007

Artikel 25

Notifizierung

Der Generaldirektor der UNESCO benachrichtigt alle Unterzeichner- und Beitrittsstaaten dieses Protokolls und den Generaldirektor der Organisation von der Hinterlegung jeder einzelnen Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde, vom In-Kraft-Treten dieses Protokolls sowie von jeder Kündigungsmitteilung.

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