Artikel 25.
Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude anzugreifen oder zu beschießen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude anzugreifen oder zu beschießen.
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