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Artikel 24 Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1986

TEIL III

VERFAHREN

Ersuchen und Unterlagen

Artikel 24

(1) Ersuchen nach diesem Vertrag werden schriftlich gestellt.

(2) Dem Ersuchen sind anzuschließen:

  1. 1. eine mit der Bestätigung der Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit versehene Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift (Kopie) des Urteils;
  2. 2. eine Abschrift der angewendeten gesetzlichen Bestimmungen sowie jener über die bedingte Entlassung;
  3. 3. möglichst genaue Angaben über den Verurteilten, seine Staatsangehörigkeit und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt;
  4. 4. eine Bestätigung über die anzurechnenden Haftzeiten;
  5. 5. ein mit dem Verurteilten aufgenommenes Protokoll, aus dem sich seine Zustimmung ergibt;
  6. 6. weitere Unterlagen, die für die Beurteilung des Ersuchens von Bedeutung sein können.

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