Artikel 24
Rechtsstellung und Sitz
(1) [Rechtspersönlichkeit] Der Verband hat Rechtspersönlichkeit.
(2) [Geschäftsfähigkeit] Der Verband genießt im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei gemäß den in diesem Hoheitsgebiet geltenden Gesetzen die zur Erreichung seines Zweckes und zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderliche Rechts- und Geschäftsfähigkeit.
(3) [Sitz] Der Sitz des Verbandes und seiner ständigen Organe ist in Genf.
(4) [Sitzabkommen] Der Verband hat mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein Abkommen über den Sitz.
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