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Artikel 24 Internationaler Straßenverkehr (UdSSR)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1973

Das Abkommen ist auf Grund der österreichischen Note vom 31. März 1978 mit 29. Juni 1978 völkerrechtlich außer Kraft getreten und mit 19. März 1979 wieder in Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 119/1979).

Artikel 24

Die Vertragschließenden Teile werden alle strittigen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung dieses Abkommens ergeben können, im Wege von Konsultationen und Verhandlungen lösen.

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2019

Gesetzesnummer

10011445

Dokumentnummer

NOR40039172

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