UNTERABSCHNITT IV
GESCHMACKSMUSTER
ARTIKEL 241
Internationale Übereinkünfte
Die Vertragsparteien halten die Genfer Akte von 1999 des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle ein.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2024
Gesetzesnummer
20012514
Dokumentnummer
NOR40259992
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