Artikel 23
Ein Vertrag ist in dem Zeitpunkt geschlossen, in dem die Annahme eines Angebots nach diesem Übereinkommen wirksam wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 23
Ein Vertrag ist in dem Zeitpunkt geschlossen, in dem die Annahme eines Angebots nach diesem Übereinkommen wirksam wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)