Artikel 22
Verbindliche Wortlaute
Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen englischer, französischer und russischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
Geschehen zu Aarhus (Dänemark) am 25. Juni 1998.
Zuletzt aktualisiert am
30.05.2025
Gesetzesnummer
20004171
Dokumentnummer
NOR40065742
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