Artikel 22
Sprachen
Dieses Übereinkommen ist in einer Urschrift in englischer und französischer Sprache abgefaßt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Amtliche Übersetzungen werden in russischer und spanischer Sprache angefertigt und mit der unterzeichneten Urschrift hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
GESCHEHEN zu London am 23. Juni 1969.
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2022
Gesetzesnummer
10011549
Dokumentnummer
NOR12149256
alte Dokumentnummer
N9198243497L
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