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Artikel 22 Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.10.2003

Artikel 22

Verbindliche Wortlaute

Der arabische, chinesische, englische, französische, russische und spanische Wortlaut dieses Protokolls ist gleichermaßen verbindlich.

Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, hiezu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet.

Zur Unterzeichnung aufgelegt in Kingston, vom 17. bis 28. August 1998 in einer Urschrift in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2025

Gesetzesnummer

20003691

Dokumentnummer

NOR40057217

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