Artikel 21
Verhältnis zu anderen Verträgen
Dieses Abkommen ist nicht so auszulegen, dass es Bestimmungen irgendeines anderen Vertrags, sonstigen Abkommens, von bestehenden Absprachen im Bereich der Strafverfolgung oder des innerstaatlichen Rechts, die den Austausch von Informationen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zulassen, beschränkt oder beeinträchtigt.
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