Das Abkommen ist auf Grund der österreichischen Note vom 31. März 1978 mit 29. Juni 1978 völkerrechtlich außer Kraft getreten und mit 19. März 1979 wieder in Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 119/1979).
Artikel 21
Mit der Durchführung von Personen- und Gütertransporten auf Grund dieses Abkommens verbundene praktische Fragen können zwischen Organisationen und Betrieben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und unter Einhaltung der innerstaatlichen Rechtsordnung geregelt werden.
Schlagworte
Personentransport
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2019
Gesetzesnummer
10011445
Dokumentnummer
NOR40039169
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
