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Artikel 20 Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1997

Artikel 20

Anwendungsbereich

Dieser Vertrag findet auf nach seinem Inkrafttreten gestellte Ersuchen Anwendung, und zwar selbst dann, wenn die zugrundeliegenden Handlungen oder Unterlassungen vor diesem Zeitpunkt begangen wurden.

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