vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Zahlungs- und Warenaustauschabkommen - Kündigung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.7.1996

Artikel 1

Der Notenwechsel zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem Brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens (BGBl. Nr. 101/1958) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 gekündigt.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)