Artikel 1
Die Regierung Zypern bestätigt hiermit, daß zur Ausstellung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich das „Cyprus Department of Customs and Excise“ ermächtigt ist.
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2025
Gesetzesnummer
10004393
Dokumentnummer
NOR12048003
alte Dokumentnummer
N3198313621L
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