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Artikel 1. Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Förderung der kulturellen Beziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.11.1954

Artikel 1.

Die italienische Regierung eröffnet in Wien wieder das italienische Kulturinstitut, das schon im Vertrag vom 2. Februar 1935 vorgesehen war und das die Aufgabe haben wird, die gesamte Tätigkeit in bezug auf die Verbreitung und Vertiefung der Kenntnis der italienischen Kultur und des italienischen Lebens in der Vergangenheit und in der Gegenwart in Österreich zu fördern und zusammenzufassen und solcherart die österreichisch-italienischen Beziehungen auf dem Gebiete der Wissenschaft, der Literatur und der Künste zu fördern.

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