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Artikel 1 Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen - Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.7.1994

Artikel 1

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Bosnien-Herzegowina am 12. Jänner 1994 erklärt, sich rückwirkend mit 6. März 1992 weiterhin an das Protokoll über Straßenmarkierungen zum Europäischen Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde (BGBl. Nr. 130/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 302/1994), gebunden zu erachten.

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