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Artikel 1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.4.1999

Artikel 1

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben nachstehende Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Griechenland und des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik (BGBl. III Nr. 167/1998, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 10/1999) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Ratifikationsurkunde:

Finnland 27. Jänner 1999

Spanien 22. Jänner 1999

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge haben die

Niederlande anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde

*1) erklärt, daß das Übereinkommen auch auf Aruba anwendbar ist.

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*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 167/1998

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