Artikel 1
Die in den Anlagen A, B und C wiedergegebenen Studienpläne für die Lehrveranstaltung Katholische Religionspädagogik und für die zusätzliche Lehrveranstaltung Katholische Religionspädagogik an den Pädagogischen Akademien sowie für die Lehrveranstaltung Katholische Religionspädagogik an Berufspädagogischen Akademien wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
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