Artikel 1 Straßenverlauf der B 49 Bernstein Straße

Alte FassungIn Kraft seit 08.10.1999

Artikel 1

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 49 Bernstein Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Bernhardsthal wie folgt bestimmt:

Die B 49 Bernstein Straße wird von km 71,191 bis km 76,231 (neu)/km 18,963 der B 47 Lundenburger Straße auf die bestehende LH 21 umgelegt.

Gleichzeitig wird der durch diese Umlegung für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene Straßenteil (rot ausgewiesen) von km 71,191 bis km 74,161 (alt) als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf der umgelegten bzw. aufgelassenen Straßenteile aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Bernhardsthal aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B49/32-99 im Maßstab 1 : 100 000) zu ersehen.

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2018

Gesetzesnummer

20000178

Dokumentnummer

NOR40001312

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