Artikel 1
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 65 Gleisdorfer Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Gleisdorf wie folgt bestimmt:
Die B 65 Gleisdorfer Straße wird von km 24,12 (Kreuzung Grazer Straße/Ludwig-Binder-Straße) bis km 24,946 (Kreuzung Schillerstraße/Franz-Josef-Straße) auf ein Einbahnsystem (Einbahn a):
Grazer Straße - Bürgergasse - Neugasse - Schillerstraße und Einbahn b): Ludwig-Binder-Straße - Weizer Straße - Jahngasse - Franz-Bloder- Gasse - Hauptplatz - Florianiplatz - Franz-Josef-Straße) umgelegt.
Gleichzeitig wird der durch diese Umlegung für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene Straßenteil (blau ausgewiesen) als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf der umgelegten bzw. aufgelassenen Straßenteile aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Gleisdorf aufliegenden Planunterlagen (Auszug aus dem Stadtplan Gleisdorf im Maßstab 1 : 7 500) zu ersehen.
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2018
Gesetzesnummer
10012328
Dokumentnummer
NOR12154673
alte Dokumentnummer
N9199423685L
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