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Artikel 1 Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Brasilien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1960

Artikel 1

Die Inhaber von gültigen österreichischen und brasilianischen Diplomatenpässen werden von den Ein- und Durchreisesichtvermerken nach Brasilien und Österreich ohne zeitliche Beschränkung befreit werden.

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