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Artikel 1 Rechte der Finder öffentlicher Namensobligationen
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24.1.1818 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 61/2018)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Eigentümer
Merkmal
Hinterlegung
verlorene Sache
Name