Artikel 1 Privatschule – Regenbogenschule“

Alte FassungIn Kraft seit 09.8.1996

Artikel 1

Die Vorschulstufe sowie die erste bis dritte Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Regenbogenschule“ des Vereins „Regenbogenschule – Verein zur Förderung alternativer Lehrmethoden“ in Gratkorn werden als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018

Gesetzesnummer

10010015

Dokumentnummer

NOR12126300

alte Dokumentnummer

N7199656878J

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