Artikel 1
Die nach ausländischen Lehrplan geführte Privatschule „Japanische Schule“ in Wien wird zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch Kinder nichtösterreichischer Staatsbürger als geeignet anerkannt.
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018
Gesetzesnummer
10009485
Dokumentnummer
NOR12120551
alte Dokumentnummer
N7197928383L
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