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Artikel 1 Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.6.2020

Artikel 1

Die Anpassungen zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. III Nr. 84/2020), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2020

Gesetzesnummer

20011201

Dokumentnummer

NOR40224102

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