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Artikel 1 Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.10.1975

Artikel 1

Die gesetzliche Regelung der Gewährung von Unterkunft, der Verwendung von zu Wohnzwecken benützten Räumen sowie der Haltung von Nutztieren in solchen Räumen unter dem Gesichtspunkt der Abwehr von gesundheitlichen Gefahren ist eine Angelegenheit des Gesundheitswesens im Sinne des Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG.

Bisher wurde kein diesbezügliches Bundesgesetz erlassen.

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2022

Gesetzesnummer

10000579

Dokumentnummer

NOR12008427

alte Dokumentnummer

N11975150000

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