Artikel 1
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das staatliche Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten von Amerika (Emblem „National Aeronautics and Space Administration“ in zwei Ausführungsformen) Anwendung findet, das im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)