Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 Höhe bestimmter veränderlicher Werte nach dem Pensionsgesetz 1965 und dem Gehaltsgesetz 1956 für das Kalenderjahr 2022
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
02.2.2022 bis 31.12.2022 (BGBl. II Nr. 39/2022)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.