Artikel 1
Das am 2. Juli 1974 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 25. Juni 1996 mit Wirkung zum 31. Oktober 1996 gekündigt.
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