Artikel 1
AUSWÄRTIGES AMT
Der Leiter der Kulturabteilung
5300 Bonn 1, den 22. Juli 1992
Herr Botschafter,
ich beehre mich, unter Bezugnahme auf die Verhandlungen der gemäß Artikel 6 des Abkommens vom 27. November 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen *1) eingesetzten Expertenkommission vorzuschlagen:
Die Anlage zu Artikel 5 Absatz 1 des Abkommens vom 27. November 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen wird um das in der Anlage zu dieser Note aufgenommene Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse ergänzt.
Falls sich die Regierung der Republik Österreich mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die am 15. Tage des Monats in Kraft tritt, der auf den Monat folgt, in dem Ihre Note bei mir eingeht.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner
ausgezeichneten Hochachtung.
Lothar Wittmann
Seiner Exzellenz
dem Botschafter der Republik Österreich
Herrn Dr. Herbert Grubmayr
Johanniterstr. 2
5300 Bonn 1
(Anm.: Es folgt das Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse. Dieses Verzeichnis wird in der Stammfassung, BGBl. Nr. 308/1990, als Anlage 2 dokumentiert)
Republik Österreich
Dr. Wolfgang Schüssel
Wirtschaftsminister
Wien, am 28. Juli 1992
GZ: 32 420/31-III/A/13/92
Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Ich beehre mich, den Erhalt der Note des Auswärtigen Amtes vom 22. Juli 1992, deren Inhalt wie folgt lautet, zu bestätigen:
„Ich beehre mich, ..... (es folgt der weitere Text der Eröffnungsnote) ..... ausgezeichneten Hochachtung."
Ich bestätige hiermit, daß der Inhalt der Note des Auswärtigen Amtes vom 22. Juli 1992 von der österreichischen Bundesregierung begrüßt wird. Die Ergänzung des Verzeichnisses der anerkannten Prüfungszeugnisse in der Anlage zu Artikel 5 des Abkommens der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen, das in Bonn am 27. November 1989 abgeschlossen wurde und am 1. Juli 1990 in Kraft getreten ist, soll durch Übergabe meiner Antwortnote samt einer Ausfertigung des in Österreich kundzumachenden spiegelgleichen Verzeichnisses an Sie abgeschlossen werden und am 15. Tage des darauffolgenden Monats in Kraft treten.
Der Notenwechsel wird auf österreichischer Seite samt dem spiegelgleichen österreichischen Verzeichnis im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich kundgemacht werden und an dem oben erwähnten Termin in Kraft treten.
Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, die Versicherung meiner
ausgezeichneten Hochachtung.
Wolfgang Schüssel
Herrn Bundesminister des Äußeren
Dr. Klaus KINKEL
Adenauerallee 86
D-5300 Bonn 1
(Anm.: Es folgt das Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse. Dieses Verzeichnis wird in der Stammfassung, BGBl. Nr. 308/1990, als Anlage 2 dokumentiert)
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 308/1990
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