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Artikel 1 Frauenförderprogramm, Änderung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.10.2002

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27.7.1999, LGBl. Nr. 48/1999, betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm) wird wie folgt geändert:

Die Anlage A (Statistik) der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27.7.1999, LGBl. Nr. 48/1999, betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm), wird durch die Anlage A der vorliegenden Verordnung ersetzt.

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