Artikel 1
Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung
Staaten der Ratifikations-
bzw. Beitrittsurkunde
Griechenland 24. Juli 1986
Spanien 24. Juli 1986
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde haben die Staaten nachstehende Vorbehalte erklärt:
GRIECHENLAND:
„Jedoch bringen wir nach Art. 167 Buchstabe a des Übereinkommens einen Vorbehalt lediglich in bezug auf Arzneimittel an.''
SPANIEN:
„Nach Art. 167 Absatz 2 Buchstabe a sind europäische Patente, soweit sie Schutz für chemische Erzeugnisse als solche oder Arzneimittel als solche gewähren, in Spanien unwirksam.''
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