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Artikel 1 Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.3.2008

Artikel 1

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Hainersdorf, Großwilfersdorf, Bad Blumau, Altenmarkt bei Fürstenfeld und Fürstenfeld wird das aus den Lageplänen 1 bis 4, Plannummern 305 2319/10019/0-407/00000/S1/V bis 305 2319/10022/0-407/00000/S1/V, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Die vorerwähnten Lagepläne liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, sowie in den Gemeinden Hainersdorf, Großwilfersdorf, Bad Blumau, Altenmarkt bei Fürstenfeld und Fürstenfeld zur Einsicht auf.

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