(Übersetzung)
Artikel 1
DER BUNDESMINISTER
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Zl.2070.19/13-I.2/91 Wien, am 21.Juni 1991
Herr Generalsekretär,
Ich habe die Ehre, mich auf das Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen *1), das von der Generalversammlung am 21. November 1947 angenommen wurde, zu beziehen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen gemäß Abschnitt 43 dieses Übereinkommens namens der österreichischen Bundesregierung mitteilen, daß Österreich sich verpflichtet, die Bestimmungen dieses Übereinkommens in der Fassung des Annex XV auf die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) anzuwenden.
Dr. Alois Mock
S.E.
Herrn Javier Perez de Cuellar Generalsekretär
der Vereinten Nationen
New York
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 248/1950
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