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Artikel 1 Einfuhr privater Straßenfahrzeuge

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.2.1967

Artikel 1

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge (BGBl. Nr. 131/1956, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich, BGBl. Nr. 104/1964) ratifiziert beziehungsweise sind diesem beigetreten:

Staaten Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- beziehungsweise

Beitrittsurkunde:

Japan 8. Juni 1964

Uganda 15. April 1965

Die folgenden Staaten haben zu den angeführten Zeitpunkten erklärt, sich an dieses Abkommen, dessen Anwendung bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit auf die Gebiete dieser Staaten ausgedehnt worden war, gebunden zu erachten.

Staaten Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- beziehungsweise

Beitrittsurkunde:

Rwanda 1. Dezember 1964

Trinidad und Tobago 11. April 1966

Singapur 15. August 1966

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