Artikel 1
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Mitterbach am Erlaufsee werden in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG einbezogen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 1
Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Mitterbach am Erlaufsee werden in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG einbezogen.
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