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Artikel 1 EFTA - Überwachungsbehörde, Gerichtshof - Änderung von Protokoll 4

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.9.1994

Artikel 1

Protokoll 4 zum Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs wird durch die Anlagen 1 bis 6 und 8 bis 10, deren Text diesem Protokoll beigefügt ist, ergänzt.

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