Artikel 1
(1) Roßfeldstraße ist die vom Obersalzberg bei Berchtesgaden über das Roßfeld nach Oberau führende, im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehende Straße.
(2) Scheitelstrecke im Sinne dieses Vertrages sind der Abschnitt der Roßfeldstraße und das daran anschließende Gebiet, die im anliegenden Lageplan (Blatt 1 und 2) im Maßstab 1 : 2000 dargestellt sind und auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in der Gemarkung Forstbezirk Eck die Flurstücke Nr. 55 und 14 und auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich in der Katastralgemeinde Weißenbach die Grundstücke Nr. 519/4 und 523/2 umfassen.
Zuletzt aktualisiert am
22.06.2023
Gesetzesnummer
10005300
Dokumentnummer
NOR12059078
alte Dokumentnummer
N4196734560L
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