Rechtsnormen
Bundesgesetze
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Artikel 1 Desinfektion der zur Aufbewahrung oder zum Transporte bestimmten tierischen Rohprodukte und Abfälle
aktuell keine Fassung in Kraft
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21.10.1945 bis 31.12.2004 (BGBl. I Nr. 191/1999)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
tierisch
Fäulnis
Handwagen
Vorrat
Eigentümer
RGBl. Nr. 96/1854