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Artikel 1 Bundesstraßenplanungsgebiet - Gemeinden Wartberg, Unterweitersdorf u.a.

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.4.2006

Artikel 1

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 10 Mühlviertler Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände im Bereich der Gemeinden Wartberg, Unterweitersdorf, Hagenberg im Mühlkreis, Neumarkt, Kefermarkt, Freistadt, Lasberg, Grünbach, Rainbach und Leopoldschlag, das für die spätere Führung der S 10 Mühlviertler Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

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