Artikel 1
Der Trassenverlauf der obbezeichneten Strecke wird im Bereich der Gemeinde Klösterle wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 110,474 und endet bei km 113,648 der Strecke Innsbruck - Bludenz im Abschnitt „Langen - Klösterle".
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Klösterle aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. LK-16-148 und LK-16-149) zu ersehen.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025
Gesetzesnummer
10007448
Dokumentnummer
NOR12081565
alte Dokumentnummer
N5199330767J
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