Artikel 1 Bestimmung des Trassenverlaufes der ÖBB-Strecke Innsbruck–Bludenz, Abschnitt Langen–Klösterle

Alte FassungIn Kraft seit 13.11.1993

Artikel 1

Der Trassenverlauf der obbezeichneten Strecke wird im Bereich der Gemeinde Klösterle wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 110,474 und endet bei km 113,648 der Strecke Innsbruck - Bludenz im Abschnitt „Langen - Klösterle".

Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Klösterle aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. LK-16-148 und LK-16-149) zu ersehen.

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2025

Gesetzesnummer

10007448

Dokumentnummer

NOR12081565

alte Dokumentnummer

N5199330767J

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