Artikel 1 Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung Breitenschützing–Schwanenstadt im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten–Attnang/Puchheim

Alte FassungIn Kraft seit 04.4.1992

Artikel 1

Der Trassenverlauf der Linienverbesserung Breitenschützing - Schwanenstadt im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten - Attnang/Puchheim im Bereich der Gemeinden Neukirchen bei Lambach und Schlatt sowie im Bereich der Stadtgemeinde Schwanenstadt wird wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 232,570 und endet bei km 237,000 der ÖBB-Strecke Wien - Salzburg.

Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Neukirchen bei Lambach und Schlatt sowie bei der Stadtgemeinde Schwanenstadt aufliegenden Planunterlagen (Plannummer 1008) zu ersehen.

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2025

Gesetzesnummer

10007221

Dokumentnummer

NOR12078428

alte Dokumentnummer

N5199219775J

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